Gutachten 1/17 des Europäischen Gerichtshofs: CETA-ISDS mit Unionsrecht vereinbar
Die Verankerung eines Mechanismus zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten (Investor State Dispute Settlement – ISDS) war einer der Streitpunkte bei der Aushandlung des zwischen der Europäischen Union (EU) und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Kanada andererseits zu schließenden Wirtschafts- und Handelsabkommens, dem sog. CETA (Comprehensive Economic and Trade Agreement). Nicht zuletzt infolge der öffentlichen Kontroverse verständigte man sich auf ein neuartiges ISDS-Modell (vgl. Kap. 8 Abschnitt F CETA). Dieses sieht anstelle der klassischen, ad-hoc-gebildeten Schiedsgerichte ein mit Richtern zu besetzendes ständiges Gericht mit Rechtsmittelinstanz vor, das zukünftig durch einen multilateralen Investitionsgerichtshof abgelöst werden könnte (vgl. Art. 8.29 CETA).
Analyse des EuGH-Urteils zu CETA durch den wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages zum download